Gelungene Weiterbildung zum Thema Recht

Wofür ist der gesetzliche Betreuer zuständig? Wann können und müssen wir ihn zu Rate ziehen? Wann sind wir zuständig? Was darf der/die Klient*in selbst entscheiden?

Diese und viele andere Fragen hatten wir im Gepäck, als sich einige Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe am 25.11.22 zur Weiterbildung „Zuständigkeitsklärung zwischen gesetzlicher Betreuung und sozialer Einrichtung“ zusammenfanden.

Dozent war Dr. Frank Döbler von der Parität. Mit viel Humor und (fiktiven) Fallbeispielen schaffte er es, uns allen das relativ trockene Thema spannend und interessant näher zu bringen.

Alles in Allem war es eine gelungene Weiterbildung aus der wir alle viel für unsere tägliche Arbeit mitgenommen haben.

Franziska Schmidt
Wernigerode, 07.12.2022