Hilfe zur Pflege rechtzeitig beantragen
Zeichnet sich eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit ab oder steht ein Einzug in eine Senioreneinrichtung bevor, sollte die Frage nach der Finanzierung so früh wie möglich geklärt werden.
Wenn absehbar ist, dass weder das eigene Vermögen noch der Unterhalt von Angehörigen für die Pflegekosten reichen werden, sollte bereits vor dem Umzug ins Pflegeheim ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Der Grund: Diese Form der Sozialleistung wird nicht rückwirkend ausgezahlt, erst ab Kenntnis der Pflegebedürftigkeit beim Sozialamt am letzten Wohnort. Der Antrag kann formlos an Sozialamt des Harzkreisesgestellt werden.