Neue Besuchsregelung

Besuchsregelungen

Wegen der abgeschwächten Pandemielage hat die Bundesregierung die „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen.

 

In den Einrichtungen der Gemeinnützigen Gesellschaft für Sozialeinrichtungen in Wernigerode mbH ist daher zu beachten:

  • Besucher sind weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske in der Einrichtung Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend!
  • Es sind weiterhin die geltenden Hygiene-Regeln zu beachten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Einrichtungsleitung