Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vom 21. Dezember 2015 werden der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren zum 1. Januar 2017 eingeführt. Die Selbstverwaltung in der Pflege ist beauftragt, im Jahr 2016 die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge in der Praxis vorzubereiten, so dass die neuen Leistungen den 2,7 Millionen Pflegebedürftigen ab 2017 zugutekommen. Wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind bereits seit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

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