Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Leistungen, unsere Einrichtungen sowie die Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie gerne persönlich Kontakt mit uns auf – telefonisch unter 03943 92 08 88 oder im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs.
Pflegen und Begleiten
Unterstützung zu Hause
Welche Leistungen übernimmt die Unterstützung im Alltag konkret?
Unsere Assistenzkräfte helfen dort, wo im täglichen Leben Entlastung gebraucht wird: etwa beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, bei der Wäsche oder bei organisatorischen Aufgaben. Außerdem begleiten sie Sie zum Beispiel zu Arztterminen oder Behörden. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, entscheiden Sie individuell.
Benötige ich einen Pflegegrad, um die Alltagshilfe nutzen zu können?
Viele Leistungen können mit einem anerkannten Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet werden, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag. Auch ohne Pflegegrad ist eine Haushaltshilfe möglich. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung privat. Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen und unterstützen bei der Antragstellung.
Wie flexibel ist der Service – ist eine stundenweise Haushaltshilfe möglich?
Wir gestalten unsere Betreuungsangebote so, wie sie zu Ihrem Leben passen. Ob regelmäßig mehrmals pro Woche oder nur bei Bedarf – Umfang und Zeiten stimmen wir individuell ab. Auch kurzfristige Anpassungen sind in vielen Fällen möglich.
Wie profitieren Angehörige von unseren Angeboten zur Unterstützung?
Professionelle Unterstützung im Alltag entlastet Angehörige spürbar – organisatorisch und emotional. Durch stundenweise Betreuung entstehen verlässliche Freiräume für eigene Termine oder Erholung. Zusätzlich bieten wir Beratungsgespräche an, um Fragen zu Pflege, Finanzierung oder weiteren Unterstützungsangeboten zu klären. Im Rahmen einer Tagespflege können Sie den Tag in einer unserer Einrichtungen verbringen – in Gesellschaft mit anderen, rundum gut versorgt und mit einem abwechslungsreichen Programm.
Ambulante Pflege
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
Ambulante Pflege richtet sich an Menschen, die im Alltag Unterstützung benötigen, aber weiterhin in ihrem eigenen Zuhause leben möchten. In der Regel ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Antragstellung und bereiten Sie auf den Termin vor.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse Kosten für körperbezogene Pflegemaßnahmen, Behandlungspflege, Betreuungsleistungen oder Entlastungsangebote. Welche Leistungen konkret infrage kommen, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Kann ich selbst entscheiden, wann und wie oft die Pflege stattfindet?
Ja. Die Einsätze werden individuell mit Ihnen abgestimmt und orientieren sich an Ihrem Bedarf. Gemeinsam erstellen wir einen Pflegeplan, der zu Ihrem Alltag passt und bei Bedarf angepasst werden kann.
Was passiert bei einem Notfall?
Mit unserem Hausnotruf erreichen Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe. Zusätzlich stehen wir mit einer 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung. So sind Sie auch außerhalb der regulären Einsatzzeiten gut abgesichert.
Tagespflege
Für wen ist eine Tagespflege geeignet?
Eine Tagespflege für Seniorinnen und Senioren ist ideal für alle älteren Menschen, die
- aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen Unterstützung im Alltag brauchen.
- soziale Kontakte, mehr Lebensqualität und Abwechslung im Alltag suchen und oder
- schon wissen, dass sie zukünftig weiterführende Pflegeangebote nutzen wollen.
Außerdem verschafft eine Tagespflege pflegenden Angehörigen Entlastung.
Wer kommt für die Kosten einer Tagespflege auf?
Die Kosten für eine Tagespflege werden in der Regel anteilig von der Pflegekasse übernommen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Je nach Pflegegrad steht ein monatliches Budget speziell für die Tagespflege zur Verfügung. Hinzu kommen eventuelle Eigenanteile, etwa für Verpflegung oder zusätzliche Leistungen. Wir beraten Sie gerne ausführlich persönlich zu allen Finanzierungsfragen.
Wie oft kann ich die Tagespflege besuchen?
Sie entscheiden selbst, an welchen Tagen und wie häufig Sie unsere Tagespflege nutzen möchten. Ob ein fester Tag pro Woche oder mehrere Tage, das Angebot lässt sich flexibel an Ihren Alltag und Ihre Bedürfnisse anpassen.
Brauche ich einen Pflegegrad, um die Tagespflege zu nutzen?
Ein anerkannter Pflegegrad ist sinnvoll, da die Pflegekasse dann einen Teil der Kosten übernimmt. Auch ohne Pflegegrad beraten wir Sie gern zu möglichen Optionen und nächsten Schritten.
Wie läuft ein typischer Tag in der Tagespflege ab?
Der Tag ist klar strukturiert und dennoch entspannt. Gemeinsame Mahlzeiten, Aktivangebote, Gespräche und Ruhephasen wechseln sich ab. Auf Wunsch können Sie direkt vor Ort Friseur-, Fußpflege- und Physiotherapie-Termine vereinbaren.
Gibt es die Möglichkeit, die Tagespflege erst einmal kennenzulernen?
Ja, sehr gern. Mit einem kostenlosen Kennenlerntag können Sie unsere Tagespflege unverbindlich ausprobieren und in Ruhe schauen, ob Sie sich bei uns wohlfühlen.
Was passiert, wenn sich mein Pflegebedarf verändert?
Sollte sich Ihr Unterstützungsbedarf im Laufe der Zeit ändern, passen wir die Betreuung gemeinsam mit Ihnen an. Wir beraten Sie frühzeitig und begleiten Sie zuverlässig bei weiteren Schritten.
Kann ich den Fahrdienst in Anspruch nehmen?
Ja. Unser kostenloser Fahrdienst holt Sie auf Wunsch morgens zu Hause ab und bringt Sie am Nachmittag sicher wieder zurück – auch mit Rollstuhl. So bleibt der Besuch der Tagespflege für Sie unkompliziert.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Worin besteht der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Von Kurzzeitpflege spricht man, wenn eine pflegebedürftige Person nach einer Krankheit bzw. einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, bis sie wieder nach Hause kann oder bis eine Reha beginnt. Eine Verhinderungspflege ist notwendig, wenn pflegende Angehörige für einen begrenzten Zeitraum “verhindert” sind, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen oder weil sie einen Urlaub brauchen.
Für wen ist Kurzzeit- oder Verhinderungspflege geeignet?
Beide Pflegeformen richten sich an Menschen, die vorübergehend Unterstützung brauchen, aber keine dauerhafte stationäre Pflege benötigen. Auch Angehörigen bieten sie Entlastung und Sicherheit in besonderen Lebenssituationen.
Brauche ich einen Pflegegrad, um Kurzzeitpflege zu nutzen?
Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Aber auch ohne Pflegegrad ist ein Aufenthalt möglich. Wir beraten Sie gern zu den individuellen Möglichkeiten.
Wie lange kann Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Wie lange Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Kalenderjahr genutzt werden kann, hängt von individuellen Faktoren ab. In einer persönlichen Beratung klären wir die maximal mögliche Dauer ab.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf während des Aufenthalts verändert?
Sollte sich der Unterstützungsbedarf verändern, passen wir die Betreuung flexibel an. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen besprechen wir das weitere Vorgehen und mögliche Anschlusslösungen.
Kann ich mir die Einrichtung vorab ansehen?
Ja, selbstverständlich. Gern laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung ein, damit Sie unsere Einrichtung in Ruhe kennenlernen und sich ein eigenes Bild machen können.
Außerklinische Intensivpflege
Wann ist außerklinische Intensivpflege sinnvoll?
Außerklinische Intensivpflege kommt infrage, wenn Menschen dauerhaft auf eine intensive medizinische Betreuung angewiesen sind, zum Beispiel bei Beatmung oder komplexen Pflegebedarfen. Sie ermöglicht eine sichere Versorgung außerhalb des Krankenhauses und entlastet Angehörige.
Wie läuft die Aufnahme in die Intensivpflege ab?
Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch. Anschließend koordinieren wir gemeinsam mit der Klinik oder den behandelnden Ärztinnen und Ärzten alle notwendigen Maßnahmen für eine sichere Überleitung.
Können Angehörige weiterhin eingebunden bleiben?
Angehörige bleiben ein wichtiger Teil des Lebens der Betroffenen. Wir legen großen Wert auf Austausch, Transparenz und die Einbindung in die Betreuung, wenn gewünscht und möglich.
Wer übernimmt die Kosten der Intensivpflege?
Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege werden in der Regel von den zuständigen Kostenträgern übernommen. Durch gesetzliche Regelungen sind viele Menschen mit Pflegebedarf von hohen Eigenanteilen entlastet. Details klären wir individuell im Beratungsgespräch.
Kann ich mir die Einrichtung vorab ansehen?
Ja. Ein persönlicher Termin vor Ort ist jederzeit möglich. So können Sie sich ein Bild von der Atmosphäre, der Betreuung und dem Alltag machen und in Ruhe entscheiden.
Tagesstätte der Eingliederungshilfe
Wer kann die Tagesstätte besuchen?
Die Angebote richten sich an Menschen mit seelischen Erkrankungen, die Unterstützung, Gemeinschaft und Struktur im Alltag suchen. Die Teilnahme erfolgt in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe. Unser Team begleitet die Besucher behutsam, berücksichtigt ihre individuellen Stärken und Bedürfnisse und fördert Alltagskompetenzen.
Wie kann ich mich oder meine Angehörigen anmelden?
Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch mit unserem Team. Dabei lernen wir uns kennen, klären individuelle Bedarfe und besprechen die nächsten Schritte. Gern unterstützen wir auch bei Fragen zur Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Wer übernimmt die Kosten für den Besuch der Tagesstätte?
Die Tagesstätte wird in der Regel im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert. Die Kostenübernahme erfolgt über den zuständigen Leistungsträger. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, besprechen wir transparent und individuell im Beratungsgespräch.
Wie oft ist ein Besuch der Tagesstätte möglich?
Ein Besuch ist regelmäßig an mehreren Tagen pro Woche möglich. Der individuelle Besuchsumfang richtet sich nach dem persönlichen Bedarf und den vereinbarten Zielen. Gemeinsam finden wir einen Rhythmus, der gut in den Alltag passt.
Gibt es die Möglichkeit, die Tagesstätte vorab kennenzulernen?
Ja. Ein unverbindliches Kennenlernen ist jederzeit möglich. So können Interessierte und Angehörige einen Eindruck von den Räumlichkeiten, dem Tagesablauf und der Atmosphäre gewinnen.
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) der Eingliederungshilfe
Was ist Ambulant Betreutes Wohnen und für wen ist es gedacht?
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) ist ein Angebot für Menschen mit seelischen oder geistigen Einschränkungen, die zu Hause leben möchten, aber Begleitung im Alltag brauchen. Sie bleiben in ihrer eigenen Wohnung im Raum Wernigerode und Umgebung, erhalten aber durch unser Team Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen.
Wie bekommen Erkrankte einen Platz im Ambulant Betreuten Wohnen?
Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch mit unserem Team. Die Leistung ist eine Form der Eingliederungshilfe, für die in der Regel ein Antrag beim zuständigen Sozialamt des Landkreises Harz notwendig ist. Wir beraten Sie gern, unterstützen bei der Antragstellung und klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll ist.
Welche Unterstützung leisten Sie konkret im Alltag?
Unsere Mitarbeitenden kommen zu Erkrankten nach Hause und begleiten sie in lebenspraktischen Bereichen: Sie begleiten bei der Haushaltsführung und beim Umgang mit Finanzen, stehen bei Behördenangelegenheiten zur Seite, koordinieren Arztbesuche und helfen beim Aufbau einer stabilen Tagesstruktur. Auch die Förderung sozialer Teilhabe und Konfliktbewältigung gehören zu ihren Aufgaben.
Wie oft und wie lange findet die Betreuung statt?
Art, Dauer und Intensität der Begleitung richten sich nach dem eigenen Bedarf. Die Unterstützung kann mehrmals wöchentlich erfolgen und wird flexibel an die jeweilige Lebenssituation angepasst.
Wer übernimmt die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
Ambulant Betreutes Wohnen gilt als Leistung der Eingliederungshilfe. Die Kostenübernahme wird über den zuständigen Sozialhilfeträger beantragt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und weiteren Schritten.
Können Erkrankte weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben?
Ja. Der große Vorteil des ABW ist, dass Menschen mit seelischen Erkrankungen weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben können – im Raum Wernigerode und dem näheren Einzugsgebiet (zum Beispiel Oberharz, Ilsenburg, Veckenstedt, Blankenburg). Wir kommen zu ihnen nach Hause.
Was passiert, wenn sich Bedürfnisse ändern?
Die eigene Lebenssituation und Bedürfnisse können sich im Laufe der Zeit verändern. In solchen Fällen besprechen wir gemeinsam, ob die Betreuung angepasst, intensiviert oder in eine andere passende Wohn- bzw. Unterstützungsform überführt werden sollte – immer mit Blick auf die persönliche Selbstbestimmung und Sicherheit.
Amulante Gruppenmaßnahme (AGM) der Eingliederungshilfe
Für wen ist die ambulante Gruppenmaßnahme geeignet?
Die ambulante Gruppenmaßnahme richtet sich an Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen, die im Alltag Unterstützung suchen und ihre sozialen Fähigkeiten stärken möchten. In der Gruppe finden sie einen Raum für Austausch und gegenseitiges Lernen, ohne dabei ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen.
Was passiert bei einem Gruppenangebot?
In einem geschützten, wertschätzenden Rahmen treffen sich die Teilnehmenden an vier Tagen pro Woche für jeweils mehrere Stunden. Gemeinsam werden Fähigkeiten wie Einkaufen, Kochen oder Umgang mit Geld geübt, es gibt Gespräche, kreative Aktivitäten, Spaziergänge und gemeinschaftliche Erlebnisse. Ziel ist es, Alltagssicherheit und soziale Kompetenzen auszubauen.
Welche Unterstützung leistet die Gruppenmaßnahme im Alltag?
Unsere Fachkräfte begleiten Teilnehmende empathisch und motivierend. Sie unterstützen sie dabei, eigene Bedürfnisse wahrzunehmen, Strategien zur Bewältigung von Belastungen zu entwickeln und positive Erfahrungen im sozialen Miteinander zu sammeln, damit Sie sicherer im Alltag und im Umgang mit anderen werden.
Wie läuft die Teilnahme ab und wie funktioniert die Anmeldung?
Die Maßnahme findet regelmäßig an festgelegten Wochentagen statt. Interessierte, ob öffentliche Einrichtungen, soziale Dienste, Angehörige oder Betroffene selbst können sich telefonisch oder persönlich informieren. Wir beraten sie gern zu Ablauf, Teilnahmevoraussetzungen und organisatorischen Details, etwa zur Finanzierung über die Eingliederungshilfe.
Demenzbetreuung und -pflege
Demenzpflege
Was zeichnet die Demenzpflege der GSW Wernigerode aus?
In unseren Einrichtungen verbinden wir fachliche Kompetenz mit einer Betreuung, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Speziell geschulte Mitarbeitende mit Einfühlungsvermögen und Empathie gehen auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Demenz einzugehen. Dazu wenden sie moderne Methoden wie Validation und Biografiearbeit an. So entstehen Strukturen, die Orientierung geben und gleichzeitig möglichst viel Selbstständigkeit erhalten.
Welche Unterstützung gibt es für Angehörige von Menschen mit Demenz?
Neben professioneller Pflege sind Austausch und Beratung wichtig. Wir bieten Angehörigen eine professionell betreute Selbsthilfegruppe und persönliche Beratung. Außerdem veranstalten wir regelmäßige Infoabende und Vorträge zu aktuellen Themen.
Wie finde ich heraus, welches Angebot für uns geeignet ist?
Am besten in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam schauen wir uns Ihre Situation an und besprechen, welche Unterstützung für Sie und Ihren Angehörigen sinnvoll ist.
Demenz-Wohnbereiche
Welche speziellen Angebote gibt es für Menschen mit Demenz?
Wir bieten in mehreren Einrichtungen spezialisierte Demenzwohnbereiche an, zum Beispiel den Wohnbereich Johanneshof im Seniorenzentrum Sankt Georg und den Bereich Brockenblick im Seniorenzentrum Stadtfeld. Diese Wohnbereiche sind räumlich, organisatorisch und personell ganz auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausgerichtet. Außerdem achten wir auf homogene Gruppen hinsichtlich kognitiver Einschränkungen und Belastbarkeit. So lässt sich Schamgefühlen und Konflikten vorbeugen.
Wann ist ein Demenzwohnbereich sinnvoll?
Ein spezialisierter Wohnbereich kann sinnvoll sein, wenn die Betreuung zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich ist oder Demenzerkrankte mehr Sicherheit und Struktur benötigen.
Wie ist der Alltag in den Demenzwohnbereichen gestaltet?
Der Alltag orientiert sich an den Gewohnheiten und der Lebensgeschichte der Bewohnerinnen und Bewohner. Gemeinsame Aktivitäten wie Kochen, Backen, Singen oder Bewegung fördern vorhandene Fähigkeiten und stärken das Gemeinschaftsgefühl. Rituale und vertraute Abläufe geben Halt.
Sind die Demenzwohnbereiche geschlossen?
Unsere Bereiche für Wohnen mit Demenz folgen dem Prinzip der „geschützten Freiheit“. Bewohner können sich innerhalb des Bereichs und in gesicherten Garten- oder Terrassenbereichen frei bewegen, ohne sich zu verlaufen.
Kann mein Angehöriger Möbel oder Gegenstände mitbringen?
Ja, persönliche Möbelstücke und Gegenstände sind ausdrücklich willkommen. Ein eigener Sessel, Fotos oder liebgewonnene Erinnerungsstücke helfen Menschen mit Demenz, sich schneller zu Hause zu fühlen.
Wie werden Angehörige in die Betreuung einbezogen?
Die Lebensgeschichte eines Menschen ist ein wichtiger Teil unserer Betreuung. Wir beziehen Angehörige, wenn möglich, in die Biografiearbeit ein und tauschen uns regelmäßig über Bedürfnisse und Veränderungen aus. Bei Bedarf stehen wir auch für persönliche Gespräche und Beratung zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich ehrenamtlich in einer unserer Einrichtungen zu engagieren. So fällt es oft leichter, loszulassen, wenn ein geliebter Mensch in ein Wohnheim einzieht. In unserer Selbsthilfegruppe können Angehörige von Menschen mit Demenz ihre Erfahrungen teilen und von anderen lernen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Platz im Demenzwohnbereich?
Die Kosten werden von mehreren Faktoren beeinflusst, zum Beispiel von Pflegegrad, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Da sie je nach Einrichtung variieren können, beraten wir Sie gern persönlich, auch zu möglichen Leistungen der Pflegeversicherung.
Selbsthilfegruppe für pflegende Angehörige von Demenzpatienten
Für wen ist die Selbsthilfegruppe gedacht?
Die Gruppe richtet sich an Menschen, die einen nahestehenden Menschen mit Demenz begleiten oder pflegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege komplett zu Hause erfolgt oder durch professionelle Angebote ergänzt wird. Ebenfalls willkommen sind alle mit pflegebedürftigen Angehörigen in einer unserer Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehen der Austausch und die gegenseitige Unterstützung im Alltag.
Wann finden die Treffen statt?
Die Selbsthilfegruppe trifft sich in der Regel einmal im Monat. Die Treffen dauern jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr. Die aktuellen Termine veröffentlichen wir regelmäßig auf dieser Seite und im Veranstaltungskalender unserer Website.
Wo treffen sich die Teilnehmenden?
Die Treffen finden in der Begegnungsstätte Alte Brausefabrik, Schreiberstraße 1, 38855 Wernigerode statt. Die Räumlichkeiten bieten einen ruhigen und geschützten Rahmen für Gespräche.
Muss ich mich vorher anmelden?
Eine kurze Anmeldung ist hilfreich, damit wir die Treffen besser planen können. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden, gerne auch für weiterführende Fragen.
Kostet die Teilnahme etwas?
Die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe ist kostenfrei. Unser Ziel ist es, pflegenden Angehörigen einen unkomplizierten Zugang zu Austausch, Unterstützung und Information zu ermöglichen.
Wer begleitet die Treffen?
Die Treffen werden von Mitarbeitenden unseres Pflegeberatungsteams begleitet. Sie moderieren, geben fachliche Impulse und stehen bei Fragen rund um Demenz, Pflege und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Welche Themen werden in der Gruppe besprochen?
Die Themen orientieren sich an den Erfahrungen und Wünschen der Teilnehmenden. Häufig geht es um den Umgang mit der Erkrankung, herausfordernde Situationen im Pflegealltag, Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige oder rechtliche Fragen wie Vorsorgevollmachten und Betreuungsregelungen.
Wohnformen für Senioren
Vollstationäres Wohnen / Wohnen im Seniorenzentrum
Wann ist ein Umzug in ein Seniorenzentrum sinnvoll?
Ein Umzug kann sinnvoll sein, wenn der Alltag zu Hause nicht mehr sicher oder zuverlässig organisiert werden kann. Das gilt zum Beispiel bei zunehmendem Pflegebedarf, nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Angehörige dauerhaft entlastet werden müssen.
Wie läuft die Aufnahme in eine Ihrer Pflegeeinrichtungen ab?
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Dabei klären wir Ihre Situation, beantworten offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Organisation des Einzugs und stehen Ihnen in der ersten Zeit besonders eng zur Seite.
Kann ich mein Zimmer individuell einrichten?
Persönliche Möbel, Bilder oder Erinnerungsstücke sind ausdrücklich willkommen. Sie helfen Ihnen, eine vertraute Umgebung zu schaffen und erleichtern das Einleben.
Wie sieht der Alltag im Pflegeheim aus?
Der Alltag orientiert sich an Ihren Gewohnheiten, Bedürfnissen und Wünschen. Feste Strukturen geben Halt, gleichzeitig können Sie an gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen oder ruhige Momente genießen.
Welche Leistungen sind in der vollstationären Pflege enthalten?
Die Versorgung umfasst die Pflege, medizinische Betreuung, Verpflegung, Unterkunft sowie verschiedene unterstützende Angebote im Alltag. Welche Leistungen im Detail enthalten sind, erklären wir Ihnen ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Wie hoch sind die Kosten und wer übernimmt sie?
Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen. Ein Teil wird von der Pflegeversicherung übernommen, der Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad. Wir beraten Sie gern individuell zu den finanziellen Möglichkeiten.
Können Angehörige in den Alltag eingebunden werden?
Ja, Angehörige sind jederzeit willkommen. Besuche, gemeinsame Aktivitäten oder Gespräche mit unserem Team sind für uns fester Bestandteil eines offenen und vertrauensvollen Miteinanders.
Gibt es die Möglichkeit, die Einrichtung vorab kennenzulernen?
Wir laden Sie sehr gern zu einer Besichtigung ein. So lernen Sie die Räume, das Team und die Atmosphäre vor Ort in Ruhe kennen.
Wohnen mit Service
Was bedeutet Wohnen mit Service?
Wohnen mit Service ist eine Wohnform für ältere Menschen oder Personen mit Unterstützungsbedarf, die weiterhin selbstständig in einer eigenen Wohnung leben möchten. Sie behalten Ihre Privatsphäre und gestalten Ihren Alltag nach Ihren eigenen Vorstellungen.
Gleichzeitig stehen bei Bedarf verschiedene Service- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation von Pflegeleistungen oder die Vermittlung von Dienstleistungen.
Für wen ist betreutes Wohnen mit Service geeignet?
Das Angebot richtet sich an Seniorinnen und Senioren sowie an Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, die ihren Alltag noch weitgehend selbstständig gestalten, aber bei Bedarf professionelle Hilfe erhalten möchten.
Welche Wohnformen stehen zur Verfügung?
Sie können zwischen einer Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnung sowie einem Ein-Raum-Apartment in einer Wohngemeinschaft wählen. Beide Wohnformen sind barrierefrei gestaltet und lassen sich individuell mit eigenen Möbeln einrichten.
Worin liegt der Unterschied zwischen einer Wohnung und einem Apartment in einer Wohngemeinschaft?
In einer eigenen Wohnung leben Sie vollständig unabhängig und gestalten Ihren Alltag ganz nach Ihren Vorstellungen. Ein Apartment in einer Wohngemeinschaft bietet zusätzlich mehr Gemeinschaft im Alltag, zum Beispiel durch gemeinsame Mahlzeiten oder Begegnungen in Gemeinschaftsräumen.
Welche Leistungen sind im Servicevertrag enthalten?
Der Servicevertrag umfasst die Beratung, Organisation und Vermittlung verschiedener Unterstützungsleistungen, etwa im Krankheitsfall oder bei der Suche nach Pflege- und Dienstleistungsangeboten. Die Leistungen selbst werden je nach Bedarf zusätzlich vereinbart und abgerechnet.
Je nach Bedarf können Sie kostenpflichtige Wahlleistungen nutzen, zum Beispiel im Bereich der hauswirtschaftlichen Unterstützung, der ambulanten Pflege, der Betreuung oder der Verpflegung. Diese Leistungen lassen sich individuell zusammenstellen.
Bin ich verpflichtet, Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen?
Nein. Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie nutzen möchten und wann Sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Sie nur dort zu entlasten, wo es sinnvoll ist.
Kann ich meine Wohnung individuell einrichten?
Ja. Sie richten Ihre Wohnung oder Ihr Apartment mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen ein. So bleibt Vertrautes erhalten und Sie fühlen sich schnell wohl in Ihrer neuen Umgebung.
Gibt es Gemeinschaftsangebote?
In den Seniorenzentren gibt es verschiedene Möglichkeiten für Begegnung, zum Beispiel gemeinsame Mahlzeiten, Veranstaltungen oder Aufenthaltsbereiche. Gleichzeitig bleibt Ihre Privatsphäre jederzeit gewahrt.
Welche Kosten entstehen beim Wohnen mit Service?
Für die Grundleistungen wird eine monatliche Servicepauschale erhoben. Zusätzliche Wahlleistungen rechnen wir je nach Inanspruchnahme separat ab. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den aktuellen Kosten und Möglichkeiten.
Besondere Wohnformen
Haus Plemnitzstift
Wie ist das Wohnen im Haus Plemnitzstift organisiert?
Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in Wohngruppen mit eigenen Zimmern und eigenem Sanitärbereich. Die Zimmer lassen sich individuell einrichten und an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Gemeinschaftsräume bieten Platz für Begegnung, gemeinsame Aktivitäten oder Gespräche.
Wie sieht ein typischer Tagesablauf aus?
Der Tagesablauf orientiert sich an individuellen Gewohnheiten und Verpflichtungen. Viele Bewohnerinnen und Bewohner gehen tagsüber einer Arbeit nach, zum Beispiel in einer Förderwerkstatt. Nach der Rückkehr bleibt Zeit für gemeinsame Aktivitäten, Erholung oder persönliche Interessen.
Wo genau befindet sich die Einrichtung?
Das Haus liegt am Rand der Altstadt von Wernigerode und ist gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. In der direkten Umgebung gibt es viele Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Spazierwege.
Gibt es Möglichkeiten für Rückzug und Privatsphäre?
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer, das als persönlicher Rückzugsort dient. Gleichzeitig steht es allen frei, sich am Gemeinschaftsleben zu beteiligen.
Wie eng kann ich als Angehöriger eingebunden bleiben?
Sie entscheiden selbst, wie intensiv Sie eingebunden sein möchten. Viele Angehörige bleiben im regelmäßigen Austausch mit unserem Team oder besuchen ihre Familienmitglieder. Bei wichtigen Veränderungen beziehen wir Sie selbstverständlich ein.
Was passiert, wenn sich der Unterstützungsbedarf verändert?
Verändert sich die Lebenssituation, prüfen wir gemeinsam, welche Veränderungen sinnvoll sind. Wir begleiten einen Wechsel der Wohnform so, dass der Übergang möglichst reibungslos gelingt. Unser Ziel ist es, für jede Lebensphase eine passende Lösung zu finden.
Wie kann ich einen Platz im Haus Plemnitzstift anfragen?
Interessierte oder Angehörige wenden sich am besten direkt an uns und vereinbaren einen Gesprächstermin. In diesem Rahmen klären wir, ob eine Aufnahme infrage kommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Natürlich können Sie das Haus Plemnitzstift und unser Team bei einer Besichtigung vorab kennenlernen.
Haus Thomas Müntzer
Wie läuft die Aufnahme ab?
Vor dem Einzug führen Interessierte und Angehörige ein persönliches Gespräch, klären den individuellen Bedarf und sammeln bei einer Besichtigung erste Eindrücke. Anschließend stellen sie einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger und lassen ein fachärztliches Gutachten erstellen. Nach dem Einzug lernen Bewohnerinnen und Bewohner die Abläufe im Haus kennen, richten ihr Zimmer ein und entwickeln gemeinsam mit einer Bezugsperson erste Ziele.
Wie ist die Betreuung im täglichen Leben organisiert?
Jeder von uns begleitete Mensch hat eine feste Bezugsperson. Gemeinsam mit dieser plant sie oder er den Tagesablauf, übt lebenspraktische Fähigkeiten und bespricht Fortschritte. Zusätzlich gibt es eine Betreuung von Fachärztinnen und Fachärzten.
Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es nach dem Aufenthalt?
Alle unsere Wiedereingliederungsangebote folgen dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ziel ist es, dass von uns betreute Menschen wieder in ein möglichst normales Leben finden. Der Übergang findet schrittweise statt, über Trainingswohnen in einer separaten Einrichtung auf dem Geländer und ambulant betreutem Wohnen oder die Kombination von eigener Wohnung und Besuch einer Tagesstätte.
Wie sieht der Alltag konkret aus?
Die Tage im Haus Thomas Müntzer folgen einer festen Struktur mit individuellem Training und gemeinsamen Aktivitäten. Bewohnerinnen und Bewohner gehen einkaufen, kochen in den Wohnküchen und übernehmen Aufgaben im Haushalt. Sie arbeiten zusammen im Garten oder in der hauseigenen Werkstatt, treiben Sport, unternehmen Ausflüge oder sind kreativ tätig.
Haus Parkhaus
Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme ins Haus Parkhaus erfüllt sein?
Wichtig ist die Bereitschaft, künftig suchtmittelfrei zu leben und sich auf den Alltag in der Gemeinschaft einzulassen. Dazu gehört die Offenheit, an therapeutischen und alltagspraktischen Angeboten teilzunehmen. In der Regel ist vor der Aufnahme eine Entgiftung notwendig. Außerdem braucht es die Zustimmung des zuständigen Leistungsträgers.
Wie läuft die Aufnahme ab?
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Dabei lernen wir uns kennen, sprechen über die aktuelle Situation und klären offene Fragen. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Einrichtung zu besichtigen und erste Eindrücke zu sammeln. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, begleiten wir Interessentinnen und Interessenten die weiteren Schritte bis zur Aufnahme.
Wie lange können Bewohnerinnen und Bewohner im Haus Parkhaus bleiben?
Der Aufenthalt ist nicht zeitlich festgelegt. Er richtet sich nach der individuellen Entwicklung und den persönlichen Zielen. Manche bleiben über einen längeren Zeitraum, um Stabilität aufzubauen und Fähigkeiten zu festigen.
Wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt?
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt von der persönlichen Situation ab. Diese Fragen klären wir transparent im Beratungsgespräch. Außerdem unterstützen wir Interessentinnen und Interessenten oder Angehörige bei der Antragstellung.
Haus Anna
Für wen ist das Haus Anna geeignet?
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit Suchterkrankungen, die zusätzlich soziale oder gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Voraussetzung ist die Bereitschaft, sich auf verbindliche Strukturen einzulassen und aktiv an der eigenen Entwicklung zu arbeiten.
Welche Ziele verfolgt die Betreuung im Haus Anna?
Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung im Alltag sowie der Aufbau lebenspraktischer und sozialer Fähigkeiten. Langfristig soll ein selbstbestimmtes Leben wieder möglich werden, idealerweise außerhalb einer Einrichtung.
Welche Leistungen umfasst die Betreuung?
Das Team der Einrichtung begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner im Alltag, leitet lebenspraktische Tätigkeiten an und bietet ergotherapeutische sowie psychosoziale Unterstützung. Ergänzend kommen pflegerische Hilfen zum Einsatz, wo diese erforderlich sind.
Wie ist der Alltag strukturiert?
Der Tagesablauf orientiert sich an festen Zeiten und klaren Abläufen. Dazu gehören unter anderem gemeinsame Mahlzeiten, Termine, therapeutische Angebote und Zeiten für eigenständige Aktivitäten. Die Struktur gibt Orientierung und hilft, den Tag verlässlich zu gestalten.
Wie erfolgt die Aufnahme?
Der Aufnahmeprozess beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Dabei klären wir die aktuelle Situation, prüfen die Voraussetzungen und besprechen die nächsten Schritte gemeinsam mit den zuständigen Kostenträgern.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt von der individuellen Situation ab und wird im Vorfeld transparent geklärt.
Therapie
Ergotherapie
Benötige ich eine Heilmittelverordnung?
Für die Ergotherapie benötigen Sie in der Regel eine Heilmittelverordnung von Ihrem Hausarzt, Facharzt, Psychologen oder Psychotherapeuten. Der Umfang der Behandlung wird individuell festgelegt und umfasst meist 10–20 Einheiten à 30–60 Minuten. Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. Für Privatpatienten gelten gesonderte Konditionen, die sich an den aktuellen Preislisten orientieren und gerne individuell erfragt werden können.
Wie läuft die erste Behandlung ab?
Zu Beginn erfolgt eine ausführliche Befunderhebung. Dabei nehmen wir uns Zeit, Ihre Beschwerden, Ihre Lebenssituation und Ihre persönlichen Ziele kennenzulernen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam einen individuellen Behandlungsplan.
Sind Hausbesuche möglich?
Ja, Hausbesuche können bei entsprechender Verordnung durchgeführt werden. Zusätzlich bieten wir diese auch als Privatleistung an, wenn dies gewünscht oder notwendig ist.
Wie lange dauert eine Behandlungseinheit?
Eine Therapieeinheit dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten – abhängig von der Verordnung und Ihrem individuellen Bedarf.
Was sollte ich zur Therapie mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihre Heilmittelverordnung zur ersten Behandlung mit. Hilfreich sind außerdem vorhandene Arztberichte, Befunde oder Entlassungsberichte, damit wir Ihre Therapie optimal auf Sie abstimmen können.
Wenn vorhanden bringen Sie bitte Ihre die Zuzahlungsbefreiungskarte mit.
