Innerbetriebliche und Außerbetriebliche Fortbildung (IbF und AbF)
Pflegen mit Kopf, Hand und Herz
„Regelmäßige Fort- und Weiterbildung sind für den Erfolg der GSW unverzichtbar. Wir erhöhen und erhalten hiermit die Kompetenz und Motivation unserer Mitarbeiter und sichern die Qualität unserer Arbeit.“
Die Sicherung, Erhaltung und Fortentwicklung der Handlungskompetenz ist ein kontinuierlicher Prozess. Durch interne und externe Schulungsmaßnahmen verbessern wir die Fach-, Sozial-, Persönlichkeits- und Methodenkompetenz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und steigern damit die Qualität der Patientenversorgung.
Die berufliche Fortbildung kann im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen. Sie kann innerhalb des Betriebes oder durch außerbetriebliche Fortbildungseinrichtungen durchgeführt werden oder auch durch die Teilnahme an einem Fernunterricht. Die Kosten der beruflichen Fortbildung trägt bei einer durch den Arbeitgeber initiierten Fortbildung in der Regel der Arbeitgeber.
Bei einer vom Arbeitnehmer initiierten Fortbildung trägt der Arbeitnehmer die Kosten weitestgehend selbst. Gerade im Gesundheitswesen sind Fortbildungen auf Grund neuer Erkenntnisse in Medizin und auch der jungen Pflegeforschung sehr wichtig. Der Teilnehmer erhält am Ende eine Teilnahmebescheinigung, die er seinem Arbeitgeber anzeigen sollte bzw. bei Kostenübernahme vorlegen muss. Fortbildungen unterstützen den Prozess des „Lebenslangen Lernens“ und sind unerlässlich für alle, gerade in der Pflege und Betreuung.